Wie kann ich Mitglied der Bezirksvereinigung Mühle werden
In der Bezirksvereinigung Mühle kann jede handlungsfähige Person ab dem 18. Altersjahr Mitglied werden. Der Eintritt in die Vereinigung erfolgt durch eine schriftliche oder mündliche Anmeldung. Über die Aufnahme entscheidet schlussendlich der Vorstand.
Mitglieder der Bezirksvereinigung Mühle sollen die Interessen der Vereinigung unterstützen.
Interessen an einer Mitgliedschaft? Dann setzen Sie sich doch unverbindlich mit Michael Gsell (Präsident) in Verbindung.
Oder füllen Sie direkt das untenstehende Formular aus und senden es an die darauf vermerkte Adresse.
Wir freuen uns!